Sie haben Wäsche und Bekleidung, die Sie nicht mehr gebrauchen? Sie wissen nicht wohin mit diesen Textilien?
Dann geben Sie diese in die Kleidersammlung des Deutschen Roten Kreuzes!
Drei gute Gründe sprechen dafür:
- Sie unterstützen mit Ihrer Kleiderspende die vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes.
- Sie helfen mit Ihrer Kleiderspende Opfern von Katastrophen und Konflikten sowie sozial schwachen Mitbürgern.
- Sie leisten einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, denn laut Abfallgesetz werden Textilien als Sondermüll angesehen und dürfen deshalb nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Deutsche Rote Kreuz sammelte erstmals 1964 Altkleider, um den Opfern der Hochwasserkatastrophe in Hamburg zu helfen.
Wie wird gesammelt?
Die Kleidersammlung des DRK-Kreisverbandes findet zwei mal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, statt. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Kleidungsstücke täglich in die Sammelcontainer des Roten Kreuzes, in Ihrer Nähe, zu werfen.
Was wird gesammelt?
Bekleidung, Wäsche, Decken, Strickwaren, Hüte, Schuhe, Lederwaren und Textilien aller Art.
Bitte keine Konfektionsschnitzel, Papier oder sonstige Abfälle in die Tüten füllen! Schuhe bitte paarweise zusammenbinden!
Was geschieht mit der gesammelten Bekleidung?
Die Kleidersammlung ist für die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes von großer Bedeutung. So werden in der Kleiderkammer mehrere Tausend gute Kleidungsstücke an Aussiedler aus Osteuropa, Asylsuchende und sozial schwache Mitbürger ausgegeben. Daneben versorgt das Deutsche Rote Kreuz, im Rahmen der internationalen Katastrophenhilfe, weltweit Opfer von Katastrophen und Konflikten mit guter Bekleidung. Von uns nicht mehr benötigte Bekleidung wird verkauft. Nicht mehr gebrauchsfähige Textilien werden aussortiert und dem Recyclingwerk zugeführt.
Weshalb verkaufen wir Bekleidung?
Durch den Verkauf nicht mehr benötigter Bekleidung und der Recyclingware ist die Kleidersammlung für das Deutsche Rote Kreuz ein wichtiges wirtschaftliches Geschäftsfeld mit dem Ziel der Finanzmittelbeschaffung, um die vielfältigen satzungsgemäßen Aufgaben, wie zum Beispiel
- die Beschaffung von Fahrzeugen und Ausrüstung für
- den eigenfinanzierten Katastrophenschutz
- den Sanitätsdienst,
- den Betreuungsdienst,
auch in Zukunft erfüllen zu können.
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